Die Satzung

Für die Erstellung der Satzung ist in den meisten Fällen nicht unbedingt die Hilfe eines Rechtsanwaltes erforderlich. Meist reichen schon Mustersatzungen zur Orientierung. Auch die Satzung eines Vereins mit ähnlicher Tätigkeit kann eine gute Hilfe sein. Viele Vereine veröffentlichen ihre Satzung im Internet.

Wesentliche Bestandteile der Satzung:

  • Vereinsname
  • Vereinssitz (Ort)
  • Regelung zur Eintragung des Vereins
  • Vereinszweck
  • Aus- und Eintritt von Mitgliedern
  • Mitgliedsbeiträge
  • Beurkundung von Beschlüssen (Protokollierung)
  • Bildung des Vorstandes
  • Einberufung der Mitgliederversammlung (wann und wie)

Das Vereinsrecht bietet eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Vereinsrecht ist überwiegend Satzungsrecht. Nur dort, wo die Satzung keine Regelungen trifft, gilt das BGB und seine Auslegung durch die Rechtsprechung.